Spielfieber - Der Count-down läuft...

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Wer wird Sportwettenkönig?

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„Gamer oder Gambler?“

Gamer oder Gambler?

Spielen macht Spaß. Auf Instagram kannst du das Spiel mit unserer Community weiterdenken und dich an den Memes erfreuen.

Aktion Jugendschutz Bayern
Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern

Spielfieber - Der Count-down läuft...

Spielen macht Spaß. ‚Spielfieber‘ dient der Prävention von Glücksspielsucht. Es ist für Jugendliche und für die Arbeit mit Jugendlichen konzipiert. Spielen und spielen lassen… und dabei spielerisch lernen.Glücksspiele: Wetten, Poker, Roulette und Geldspielautomaten – das ist deine Welt. Doch der Sportwetten-König Hengst will seine Kohle und deine Freundin Jenny ist mit der Zockerei gar nicht glücklich. Die Zeit läuft, der Druck steigt. Willst du nicht nur überleben sondern richtig punkten, heißt es cool bleiben und cool Handeln. Nimmst du die Herausforderung an? Jetzt neu in Version 3 auch für iOS und Android.

Aktion Jugendschutz Bayern
Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern

Gewinnspiel AGBs

Teilnahmebedingungen für Instagram GewinnspieleTeilnahmebedingungen und DatenschutzAktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V., Fasaneriestr. 17 80636 München, nachfolgend Aktion Jugendschutz (Spielfieber) genannt, verlost die auf der Instagram-Seite (instagram.com/imspielfieber) genannten Gegenstände. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Nutzer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen und der Inhalteverantwortung einverstanden.1. Was kann man gewinnen?Mit der Teilnahme hat man die Möglichkeit, die auf der Instagram-Seite (instagram.com/imspielfieber) genannten Gegenstände zu gewinnen.2. Wie kann man gewinnen?Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt unter der URL: https://www.instagram.com/imspielfieber. Der Preis wird unter allen Teilnehmern verlost. Die Teilnahme erfolgt, indem man die im Beitrag genannten Bedingungen erfüllt. Postalische Zusendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.3. Über welchen Zeitraum findet die Aktion statt?Die Aktion startet nach Veröffentlichung des Beitrags und endet mit dem auf der Instagram-Seite (instagram.com/imspielfieber) genannten Datum.4. Wer kann mitmachen?Die Teilnahme ist kostenlos und jeder natürlichen Person erlaubt. Bei minderjährigen Teilnehmern setzt Aktion Jugendschutz (Spielfieber) das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Eine Teilnahme erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der teilnahmerelevanten Daten. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Bitte nehmen Sie nur einmal teil. Mehrfachanmeldungen erhöhen nicht die Gewinnchance, denn sie werden gefiltert und von der Ziehung gesperrt.5. Wer wird von der Teilnahme ausgeschlossen?Aktion Jugendschutz (Spielfieber) ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte oder mehrfache Teilnahme, Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Mitarbeiter von Aktion Jugendschutz (Spielfieber) und der beteiligten Firmen sowie deren Angehörige dürfen an diesem Gewinnspiel nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.6. Wie werden die Gewinner ermittelt?Unter allen Teilnehmern werden die Gewinner von Aktion Jugendschutz (Spielfieber) in einem unabhängigen Losverfahren ermittelt, das digital ausgeführt wird. Hierfür wird die URL des Instagram Beitrags verwendet, um dort alle Teilnehmer durch die Kommentarsektion zu ermitteln.7. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt, indem der Instagram-Username des Gewinners als Kommentar unter dem Gewinnspielposting bekannt gegeben wird, oder per Instagram Story veröffentlicht. Ggf. wird der Gewinner zusätzlich über eine Privatnachricht auf den Gewinn hingewiesen. Der Gewinner übermittelt Aktion Jugendschutz (Spielfieber) daraufhin seine Adresse als private Nachricht über die entsprechende Funktion auf der Instagram-Seite von Aktion Jugendschutz (Spielfieber).8. Wie erhalte ich meinen Gewinn?Mit der Gewinnbenachrichtigung wird der Gewinner aufgefordert, Aktion Jugendschutz (Spielfieber) die zur Übersendung oder Übergabe des Gewinns genannten Kontaktdaten mitzuteilen. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer verantwortlich. Aktion Jugendschutz (Spielfieber) kann auch direkt den Gewinn per Instagram Privatnachricht übermitteln.9. Was passiert, wenn ich mich nach Gewinnbenachrichtigung nicht melde?Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 2 Tagen nach Gewinnbenachrichtigung bei Aktion Jugendschutz (Spielfieber) melden, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird aus dem Kreis der gewinnberechtigten Teilnehmer ein neuer Gewinner ausgelost. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Gewinner Aktion Jugendschutz (Spielfieber) falsche Kontaktdaten mitteilt und die Übersendung oder Übergabe des Gewinns deshalb nicht möglich ist.10. VorbehaltsklauselAktion Jugendschutz (Spielfieber) behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Aktion Jugendschutz (Spielfieber) allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Aktion Jugendschutz (Spielfieber) haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen. In begründeten Fällen kann der Gewinn durch gleichwertige Preise ersetzt werden.11. DatenschutzbestimmungenIhre Sicherheit und Ihre Zufriedenheit stehen im Mittelpunkt. Aktion Jugendschutz (Spielfieber) speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels. Nach Ablauf des Gewinnspiels werden alle Angaben gelöscht.I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V.
Fasaneriestr.17, 80636 München
E-Mail: info(at)aj-bayern.de
Tel.: 089/121573-0
Website: www.bayern.jugendschutz.de
Die Datenschutzbeauftragte der Aktion Jugendschutz Bayern erreichen Sie unter folgender Mail: datenschutz(at)aj-bayern.deII. Allgemeines zur Datenverarbeitung1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Angebote erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogene Daten der betroffenen Person einholen, dient die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
3. Datenlöschung und Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
4. Information zur Datenverarbeitung
Das Gewinnspiel wird veranstaltet, um Spielfieber bei Jugendlichen bekannt zu machen. Die verantwortliche Stelle ist Aktion Jugendschutz, Kontaktmöglichkeiten wie oben genannt. Der Datenschutzbeauftragte kann unter datenschutz@aj-bayern.de erreicht werden.
Zur Gewinnbenachrichtigung wird der Instagram Benutzer über eine Privatnachricht gebeten die eigenen Kontaktdaten über private Nachricht mitzuteilen. Der Gewinner übermittelt Aktion Jugendschutz (Spielfieber) daraufhin seine Post-Adresse über die entsprechende Funktion auf der Instagram-Seite von Aktion Jugendschutz (Spielfieber). Aktion Jugendschutz verarbeitet die Daten zum Versand des Gewinns und gegebenenfalls zur weiteren Kommunikation mit dem Gewinner. Als Daten werden der volle Name, Postadresse und Instagram Benutzername verarbeitet.Die Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 S 1 Zif f DSGVO. Das berechtigte Interesse ist der Versand des Gewinns, was auch dem Interesse des Gewinners entsprechen sollte.Die verarbeiteten Daten werden für den Versand an Postdienstleister übergeben, für maximal ein Jahr aufbewahrt und anschließend vollständig gelöscht. Sofern der Gewinner seine Einwilligung erteilt, werden die personenbezogenen Daten zusammen mit der schriftlichen Einwilligung für zwei Jahre verarbeitet.Der Gewinner kann sein Widerspruchsrecht durch Verweigerung der Nennung eigener Kontaktdaten und -adresse wahrnehmen.Werden personenbezogene Daten verarbeitet, stehen dem Betroffenen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung und das besondere Widerspruchsrecht nach Art 21 DSGVO. Betroffene haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die zuständige Behörde erreichen Sie im Internet unter lda.bayern.de, telefonisch unter 0981 53 1300.12. Sonstiges
Die Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Aktion Jugendschutz (Spielfieber) behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.
13. Freistellung von Instagram
Dieser Wettbewerb wird durchgeführt von Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V., Fasaneriestr. 17 80636 München (Veranstalter). Er steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Informationen werden an Aktion Jugendschutz (Spielfieber), nicht an Instagram übermittelt.

Aktion Jugendschutz Bayern
Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern